Wann beginnt und endet die Menstruation (Periode) im Islam?
Frage
Woran erkenne ich, dass meine Menstruation begonnen hat und wann sie vorbei ist? Meine Blutung dauert unterschiedlich lang. Gegen Ende sehe ich manchmal gelblichen oder bräunlichen Ausfluss. Ab wann muss ich wieder beten? Gibt es im Islam eine Mindest- oder Höchstdauer für die Menstruation?
Antwort
Alles Lob gebührt Allah. Allahs Segen und Frieden seien auf Seinem Gesandten.
Die Menstruation beginnt, sobald Menstruationsblut austritt. Sie endet, sobald die Frau das Zeichen ihrer Reinheit erkennt. Für die Einordnung der Blutung sind ihre Beschaffenheit und ihr Verlauf maßgeblich. Die Gelehrten sind sich darüber uneinig, ob daneben feste zeitliche Grenzen gelten.
1. Woran erkennt man den Beginn der Menstruation?
Allah sagt im Quran:
وَيَسْأَلُونَكَ عَنِ الْمَحِيضِ ۖ قُلْ هُوَ أَذًى فَاعْتَزِلُوا النِّسَاءَ فِي الْمَحِيضِ ۖ وَلَا تَقْرَبُوهُنَّ حَتَّىٰ يَطْهُرْنَ ۖ فَإِذَا تَطَهَّرْنَ فَأْتُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ أَمَرَكُمُ اللَّهُ ۚ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ التَّوَّابِينَ وَيُحِبُّ الْمُتَطَهِّرِينَ
„Sie fragen dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist ein Leiden. Enthaltet euch daher während der Menstruation des Geschlechtsverkehrs mit den Frauen, bis sie rein geworden sind. Wenn sie sich gereinigt haben, dann kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Gewiss, Allah liebt die Reumütigen und liebt jene, die sich reinigen.“
Deutsche Wiedergabe · Al-Baqara 2:222 [1]
Fatima bint Abi Hubeisch fragte den Gesandten Allahs ﷺ wegen einer anhaltenden Blutung, ob sie das Gebet aussetzen solle. Er antwortete:
„Das ist Blut aus einem Gefäß. Wenn deine Menstruation einsetzt, dann setze das Gebet aus. Ist ihre Zeit vorüber, dann wasche das Blut von dir ab und bete.“ [2]
In einer weiteren Fassung sagte der Prophet ﷺ zu ihr:
„Setze das Gebet so viele Tage aus, wie du gewöhnlich zu menstruieren pflegtest. Dann vollziehe die Ganzwaschung und bete.“ [3]
Die erste Überlieferung unterscheidet zwischen Menstruation und einer Blutung außerhalb der Menstruation, der Istihada. Die zweite zeigt, dass bei einer anhaltenden Blutung die bisherige Gewohnheit der Frau zur Einordnung herangezogen werden kann.
Woran lässt sich das Blut unterscheiden? Menstruationsblut kann rot, dunkelrot oder bis ins Schwärzliche verfärbt sein. Auch die Dicke des Blutes und sein Geruch können bei der Unterscheidung helfen. Eine Frau kann ihre Menstruation beispielsweise daran erkennen, dass die Blutung in der für sie vertrauten Weise einsetzt und verläuft. Die Farbe allein entscheidet darüber nicht. [4]
In einer weiteren Überlieferung über Fatima bint Abi Hubeisch heißt es:
„Wenn es Menstruationsblut ist, so ist es dunkles Blut, das man erkennt. Ist es so, dann setze das Gebet aus. Ist es anders, dann vollziehe die Gebetswaschung und bete, denn es kommt aus einem Gefäß.“ [5]
Die Hadithgelehrten beurteilen diese Fassung unterschiedlich. Der bei el-Buchari überlieferte Hadith belegt unabhängig davon die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Menstruation und Istihada. [2] [5]
2. Woran erkennt man das Ende der Menstruation?
Die Gelehrten nennen zwei Zeichen der Reinheit:
Der weiße Ausfluss. Manche Frauen sehen am Ende ihrer Menstruation einen weißen Ausfluss, der als al-Qassa al-Baida bezeichnet wird. Frauen schickten Aischa Watte mit gelblichen Spuren und fragten sie nach dem Gebet. Aischa antwortete ihnen:
„Beeilt euch nicht, bis ihr den weißen Ausfluss seht.“ [6]
Das vollständige Ausbleiben der Blutspuren. Bei anderen Frauen zeigt sich das Ende daran, dass bei der Prüfung weder Blut noch gelbliche oder bräunliche Spuren zurückbleiben. Gewöhnliche farblose Feuchtigkeit steht diesem Zeichen nicht entgegen. Wer das Ende ihrer Menstruation gewöhnlich so erkennt, kann danach handeln. Ein kurzes Nachlassen der Blutung mitten in der Menstruation reicht für sich genommen nicht aus, um ihr Ende festzustellen. [7]
Gelbliche und bräunliche Spuren, die am Ende der Blutung noch mit der Menstruation zusammenhängen, zählen nach unserer Auffassung zur Menstruation, solange das Zeichen der Reinheit noch nicht eingetreten ist. Sind sie erst nach festgestellter Reinheit zu sehen, zählen sie für sich genommen nicht dazu. Umm Atiyya sagte:
„Wir betrachteten bräunlichen und gelblichen Ausfluss nach der Reinheit als belanglos.“ [8]
Sobald die Frau ihre Reinheit erkennt, vollzieht sie die Ganzwaschung (Ghusl) und nimmt das Gebet wieder auf. Das gilt auch dann, wenn die Blutung früher endet, als sie es gewohnt ist. Kehrt Blut zurück oder wechseln sich Blutung und blutungsfreie Phasen wiederholt ab, ist der konkrete Verlauf gesondert zu beurteilen. [3] [7]
3. Welche Mindest- und Höchstdauer nennen die vier Rechtsschulen?
Die hanefitische Rechtsschule setzt nach ihrer maßgeblichen Überlieferung die Mindestdauer auf drei Tage und Nächte und die Höchstdauer auf zehn Tage und Nächte fest. Von Abu Yusuf ist daneben überliefert, dass zwei Tage und der überwiegende Teil des dritten Tages genügen. [9]
Die malikitische Rechtsschule setzt für die Regeln des Gebets und Fastens keine zeitliche Mindestdauer voraus. Schon ein einmaliger Austritt von Menstruationsblut kann dafür genügen. Bei der ersten Menstruation einer nicht schwangeren Frau beträgt die Höchstdauer 15 Tage. Hat eine Frau bereits eine bekannte Gewohnheit und hält ihre Blutung darüber hinaus an, rechnet sie bis zu drei Tage zu ihrer längsten bisherigen Gewohnheit hinzu, insgesamt jedoch höchstens bis zu 15 Tagen. [10]
Die schafiitische Rechtsschule setzt nach ihrer maßgeblichen Auffassung die Mindestdauer auf einen Tag und eine Nacht und die Höchstdauer auf 15 Tage fest. An-Nawawi erörtert daneben die Überlieferung von asch-Schafii, in der von einem Tag die Rede ist, und wie seine Schüler diese Aussage verstanden haben. [11]
Die hanbalitische Rechtsschule setzt nach ihrer maßgeblichen Auffassung die Mindestdauer ebenfalls auf einen Tag und eine Nacht und die Höchstdauer auf 15 Tage fest. Von Imam Ahmad ist daneben eine Höchstdauer von 17 Tagen überliefert. [12]
Ibn Taimiyya vertrat die Auffassung, dass es weder für die kürzeste noch für die längste Menstruation eine allgemein verbindliche Tagesgrenze gibt. Er unterschied dabei die tatsächliche Menstruation von einer Dauerblutung, auf die die Regeln der Istihada angewandt werden. [13]
4. Welche Auffassung vertreten wir?
Wir vertreten die Auffassung, dass es für die Menstruation keine allgemein verbindliche Mindest- oder Höchstdauer gibt. Der Quran und die authentische Sunna knüpfen die betreffenden Rechtsfolgen an das Eintreten und das Ende der Menstruation. Eine authentische prophetische Überlieferung, die für alle Frauen eine feste Mindest- oder Höchstdauer festlegt, ist nicht belegt. [1] [2] [12] [13]
Al-Kasani führt zur Begründung der hanefitischen Tagesgrenzen unter anderem Aussagen von Gefährten an und wertet den ihm bekannten fehlenden Widerspruch als Konsens. Ibn Qudama führt hingegen eine von Ali überlieferte abweichende Angabe an und beanstandet die prophetischen Überlieferungen, mit denen die Grenze von drei und zehn Tagen begründet wird. Ein Konsens lässt sich auf dieser Grundlage nicht sicher feststellen. An-Nawawi und Ibn Qudama ziehen außerdem beobachtete Menstruationsverläufe heran. Solche Beobachtungen zeigen, welche Verläufe vorkommen. Für eine verbindliche Grenze, die auch bei Frauen mit einem anderen Verlauf gelten soll, bedarf es eines weitergehenden Belegs. [9] [11] [12]
In der Überlieferung von Hamna bint Dschahsch, die wegen einer starken anhaltenden Blutung fragte, findet sich die Anweisung: „Rechne sechs oder sieben Tage als Menstruation. Dann vollziehe die Ganzwaschung.“ [14]
Die Einstufung dieser Überlieferung ist umstritten. et-Tirmidhi stufte sie als hasan sahih ein. Abu Hatim ar-Razi hielt ihre Überlieferungskette für schwach. Ein Streitpunkt ist die Zuverlässigkeit des Überlieferers Abd Allah ibn Muhammad ibn Aqil. Wir stützen die Rechtsauskunft hier nicht auf diese umstrittene Überlieferung. Selbst wenn man sie als authentisch annimmt, würde die Angabe von sechs oder sieben Tagen im geschilderten Fall einer anhaltenden Blutung als Orientierung dienen. Eine allgemeine Mindest- oder Höchstdauer lässt sich daraus nicht ableiten. [14]
Für die Beurteilung des Einzelfalls gilt die Rechtsregel „Die Gewohnheit ist rechtlich maßgeblich“ (العادة محكَّمة). Der vertraute Verlauf hilft der Frau, ihre Menstruation zu erkennen. Dabei kann die Dauer auch bei derselben Frau von einem Zyklus zum nächsten schwanken. Erkennt sie anhand der Blutung und ihres Verlaufs, dass ihre Menstruation begonnen hat, setzt sie das Gebet aus. Erkennt sie ihre Reinheit, vollzieht sie die Ganzwaschung und betet wieder. Hält die Blutung an und lässt sich ihr Ende nicht mehr erkennen, wird nach den Regeln der Istihada beurteilt, welcher Teil der Blutung als Menstruation gilt. Dafür werden die bisherige Gewohnheit und die erkennbaren Merkmale des Blutes herangezogen. [2] [3] [4] [13] [15]
Und Allah weiß es am besten.
Scheich Abu Mikail
Fußnoten
- Quran, Sura al-Baqara, 2:222. ↩
- Sahih el-Buchari, Nr. 306. ↩
- Sahih el-Buchari, Nr. 325. ↩
- Ad-Dasuqi, Haschiya ala asch-Scharh al-Kabir, Bd. 1, Kapitel über die Menstruation, Abschnitt über die Unterscheidung der Blutung anhand ihrer Merkmale. ↩
- Sunan Abi Dawud, Nr. 286. Sunan en-Nasai, Nr. 216. Zur Beanstandung der Fassung siehe Ibn al-Qayyim, Tahdhib Sunan Abi Dawud, Kommentar zum Hadith. ↩
- Malik, al-Muwatta, Überlieferung von Yahya ibn Yahya, Kapitel über die Reinheit nach der Menstruation, Nr. 150. Sahih el-Buchari, Kapitel über Beginn und Ende der Menstruation, vor Nr. 320. ↩
- Ad-Dasuqi, Haschiya ala asch-Scharh al-Kabir, Bd. 1, Kapitel über die Zeichen der Reinheit. Ibn Qudama, al-Mughni, Bd. 1, Kapitel über die Menstruation, Abschnitt über das Auftreten der Reinheit vor dem gewohnten Ende. ↩
- Sunan Abi Dawud, Nr. 307, mit dem Zusatz „nach der Reinheit“. Vgl. Sahih el-Buchari, Nr. 326. ↩
- Al-Kasani, Badai as-Sanai, Bd. 1, S. 39–40, Kapitel über die Menstruation und ihre Rechtsregeln. ↩
- Ad-Dardir mit der Erläuterung von ad-Dasuqi, asch-Scharh al-Kabir mit Haschiya ad-Dasuqi, Bd. 1, S. 168–169, Abschnitt über die Dauer der Menstruation. ↩
- An-Nawawi, al-Madschmu Scharh al-Muhadhdhab, Bd. 2, Kapitel über die Menstruation, Abschnitt über ihre Mindestdauer. ↩
- Ibn Qudama, al-Mughni, Bd. 1, Kapitel über die Menstruation, Rechtsfrage Nr. 447 zur Mindest- und Höchstdauer. ↩
- Ibn Taimiyya, Madschmu al-Fatawa, Bd. 19, S. 236–238. Al-Mardawi, al-Insaf, Bd. 1, Kapitel über die Menstruation. ↩
- Sunan Abi Dawud, Nr. 287. Sunan et-Tirmidhi, Nr. 128, mit et-Tirmidhis Einstufung. Zur abweichenden Bewertung Abu Hatims und zur Diskussion um Ibn Aqil siehe Ibn Hadschar, at-Talchis al-Habir, Buch über die Menstruation. ↩
- As-Suyuti, al-Aschbah wa-n-Nazair, fünfte Grundregel, al-Ada muhakkama. ↩