Weise Leute sprechen nicht ohne

Ibn Qudamah – möge Allah seiner erbarmen – sagte: „Weise Leute sprechen nicht ohne davor reflektiert, nachgedacht und es in dem Herzen vorbereitet zu haben, so wie es gesagt wurde: »Die Zunge der weisen Person befindet sich hinter ihrem Herzen. Wenn die Rede zu seinen Gunsten ist, dann spricht er, und wenn nicht, dann schweigt er. Während die Rede der Toren sich auf der Spitze seiner Zunge befindet (er sprecht einfach über alles was ihm durch den Kopf geht).«“ el-Burhan fi Bayan el-Quran (Der Beweis zur Deutung des Koran) Kommentar von Scheich Abu Mikail hafidhahullah: Dabei sagte doch der Prophet, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden: عَنْ حَفْصِ بْنِ عَاصِمٍ رضي الله عنه، أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ قَالَ:«كَفَى بِالْمَرْءِ كَذِبًا أَنْ يُحَدِّثَ بِكُلِّ مَا سَمِعَ» رواه مسلم (حديث رقم 5) Übersetzung: „Es genügt einem Menschen (schon) als Lüge, dass er alles weitererzählt, was er hört.“(Sahih Muslim, Nr. 5) Der Prophet ﷺ warnt hier vor gedankenloser Weitergabe von Informationen. Selbst wenn man nichts bewusst Falsches sagt, kann das unkritische Weitererzählen ohne Prüfung der Wahrheit schon „genügen“, um als Lügner zu gelten. Der Hadith ist ein Fundament islamischer Ethik im Umgang mit Nachrichten, Gerüchten und Meinungen – vor allem in unserer Zeit sozialer Medien eine mächtige Mahnung zur Zurückhaltung und Verifikation. Und der Prophet, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagt: عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه، عَنِ النَّبِيِّ ﷺ قَالَ:«إِنَّ العَبْدَ لَيَتَكَلَّمُ بِالكَلِمَةِ مِنْ رِضْوَانِ اللَّهِ، لاَ يُلْقِي لَهَا بَالاً، يَرْفَعُهُ اللَّهُ بِهَا دَرَجَاتٍ. وَإِنَّ العَبْدَ لَيَتَكَلَّمُ بِالكَلِمَةِ مِنْ سَخَطِ اللَّهِ، لاَ يُلْقِي لَهَا بَالاً، يَهْوِي بِهَا فِي جَهَنَّمَ.» رواه البخاري (حديث رقم 6478) و مسلم (حديث رقم 2988) Übersetzung: „Ein Diener spricht ein Wort, das Allahs Wohlgefallen erlangt, und achtet nicht einmal darauf – und Allah erhöht ihn dadurch um viele Stufen.Und ein Diener spricht ein Wort, das Allahs Zorn hervorruft, und achtet nicht einmal darauf – und er stürzt deswegen in die Hölle.“(Sahih el-Buchari & Sahih Muslim) Ein Wort kann dich retten oder vernichten. Darum prüfe, bevor du sprichst, denn Allah zählt jedes Wort – auch die, denen du keine Beachtung schenkst. Die Zunge ist das Tor zum Herzen.Wer sie achtlos öffnet, lässt Irrtum, Übles und Unwahrheit hinausfließen.Wer sie jedoch mit Bewusstsein und Absicht lenkt, dessen Worte werden zu Licht und Gewicht am Tag des Gerichts. Und wenn du zweifelst, ob du sprechen sollst oder schweigen –dann erinnere dich an das Wort des Propheten ﷺ: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll Gutes sprechen oder schweigen.“(Sahih el-Buchari & Sahih Muslim) Denn Schweigen aus Taqwa ist keine Schwäche, sondern Reife – und jedes Wort, das aus einem reinen Herzen kommt, ist eine Saat im Paradiesgarten inschallah. Es gibt viel zu sagen über die Zunge – doch möge Allah uns bewahren vor einer neidischen Zunge, scharfen Worten und harten Herzen, und uns Worte schenken, die Heilung bringen, nicht Wunden. Dein Hasanaat InstitutWissen, das leicht gemacht wurde

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Wenn du wissen willst, was im Herzen eines Menschen ist

 Ibn-ul-Qayyim (رحمه الله) sagte: «إذا أردت أن تعرف ما في قلب الرجل، فانظر إلى ما يخرج من لسانه، فإن اللسان يغترف مما في القلب.»  el-Dschewab el-Kafi (S. 185)  Wörtliche Übersetzung: „Wenn du wissen willst, was im Herzen eines Menschen ist, dann höre auf das, was aus seinem Mund kommt. Denn die Zunge schöpft aus dem, was im Herzen ist.“  Verständliche Version: Willst du den Zustand eines Herzens erkennen, dann achte auf die Worte, die die Zunge spricht.Denn das, was ein Mensch häufig sagt, ist ein Spiegel dessen, was sein Inneres erfüllt. Kommentar von Scheich Abu Mikail hafidhahullah: Diese Worte sind ein Schlüssel zur Selbsterkenntnis und Menschenkenntnis zugleich. Ibn-ul-Qayyim rahimahullah zeigt hier eine der feinsten Verbindungen zwischen Innerem und Äußerem auf – die Zunge als Zeugin des Herzens. Das Herz ist die Quelle, die Zunge das Ventil. Sie gibt preis, was verborgen ist, selbst wenn der Mensch sich bemüht, es zu verstecken. Denn kein Mund kann dauerhaft Heuchelei tragen, wenn das Herz von etwas anderem erfüllt ist. Darum sagten die frühen Gelehrten: „Die Zunge ist der Übersetzer/Dolmetscher des Herzens.“ Ein Herz, das mit Dhikr, Demut und Taqwa gefüllt ist, bringt Worte hervor, die Leben schenken, Trost spenden und Licht verbreiten.Ein Herz aber, das von Neid, Hass oder Arroganz erfüllt ist, lässt Worte entweichen, die verletzen, trennen und Finsternis hinterlassen. Ibn al-Qayyim erinnert uns damit, dass die Reinigung des Herzens keine äußere Disziplin, sondern eine innere Notwendigkeit ist.Denn wer seine Zunge bewahren will, muss zuerst sein Herz reinigen.Und wer wissen will, wer er wirklich ist, braucht nur zu hören, was er sagt, wenn niemand zuhört. Wallahu alem

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Wenn die Herzen leer sind von nützlichem Wissen

 Ibn Teymiyyah (رحمه الله) sagte: القُلوبُ إذا خَلَتْ مِن العِلمِ النّافِعِ صارت أوعيةً للباطلِ، تَتلقّاه وتَقبَله، إلاّ مَن رَحِمَه اللهُ.  Medschmuʿ el-Fetawa (8/120)  Wörtliche Übersetzung: „Wenn die Herzen leer sind von nützlichem Wissen, werden sie Gefäße für das Falsche.Sie nehmen es auf und akzeptieren es – außer jene, denen Allah Barmherzigkeit erwiesen hat.“  Verständliche Version: Herzen, in denen kein nützliches Wissen wohnt, werden empfänglich für jede Art von Irrtum.Sie saugen das Falsche auf und halten daran fest – außer jenen, die Allah mit Seiner Barmherzigkeit bewahrt. Kommentar von Scheich Abu Mikail hafidhahullah: Diese Worte beschreiben ein geistiges Gesetz:Das Herz bleibt niemals leer. Wenn es sich nicht mit nützlichem Wissen füllt – also Wissen, das zu Taqwa, Demut und Gehorsam führt –, dann wird es unweigerlich mit Falschheit, Begierden oder Verwirrung gefüllt. Ibn Teymiyyah lehrt hier, dass Neutralität im Inneren nicht existiert. Ein Herz, das sich nicht bewusst mit Wahrheit beschäftigt, wird passiv von Unwahrheiten eingenommen.Daher ist das nützliche Wissen nicht bloß eine Information, sondern ein Licht, das das Herz erleuchtet und vor den Schatten der Irreführung schützt. Die abschließenden Worte „außer wem Allah barmherzig ist“ zeigen, dass Wissen allein nicht genügt.Es ist die Barmherzigkeit Allahs, die das Herz davor bewahrt, dass das Wissen zu bloßem Gerede wird.Denn wahres Wissen führt zum Handeln, und Handeln mit Aufrichtigkeit ist das Zeichen eines Herzens, das Allah erleuchtet hat. Wallahu alem

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Was ist Fiqh? Was bedeutet Usul al-Fiqh? Was ist der Unterschied?

Fatwa Nr. 2 Frage Was bedeutet Fiqh und was bedeutet Usul al-Fiqh? Worin besteht der Unterschied zwischen beiden? Antwort Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Im Folgenden gehen wir sprachlich (lugha), dann fachlich-wissenschaftlich (istilah), und schließlich vergleichend vor. 1) Sprachliche Bedeutung (lugha) Fiqh (فقه) Der arabische Stamm f-q-h bezeichnet tiefes, durchdringendes Verstehen, nicht bloßes Hören oder Oberflächenverständnis (1). Der Begriff wird im Qur’an mehrfach in diesem Sinn gebraucht, etwa: „… damit sie sich gründlich im Din verständig machen (liyatafaqqahu fi-d-din)…“ (Q 9:122) sowie „… jedoch die Heuchler verstehen nicht“ (Q 63:7) (2). Lexikographisch heißt es: „الْفِقْهُ: الْفَهْمُ“ – „Fiqh ist (das) Verstehen“; zugleich wird auf die Nuance des tiefen Begreifens verwiesen, die sich von ʿilm (reinem Wissen) unterscheidet (1). Usul (أصول) Usul ist der Plural von asl (أصل). Sprachlich bedeutet asl: Wurzel, Grundlage, Stamm, Ursprung, auch: das, worauf sich anderes stützt; der Gegenbegriff ist farʿ (Zweig, Abgeleitetes) (3). In der arabischen Lexikographie wird asl präzise als „mā yubnā ʿalayhi ghayruhu“ – „das, worauf anderes aufgebaut wird“ – beschrieben (3). Usul al-Fiqh (أصول الفقه) Zusammengesetzt bedeutet es wörtlich „die Grundlagen/Wurzeln des Fiqh“, also die Prinzipien, auf denen die Gewinnung von Rechtsurteilen ruht (4).   2) Fachliche Bedeutung (istilah) Fiqh (fachlich): Al-Ghazali definiert:„الفقه: العلم بالأحكام الشرعية العملية المكتسب من أدلتها التفصيلية.“„Fiqh ist: das Wissen um die praktischen, schariarechtlichen Urteile, das aus ihren detaillierten Belegen erworben wird.“ (5) Al-Amidi formuliert inhaltlich identisch:„هو العلم بالأحكام الشرعية العملية المُكتسَب من أدلتها التفصيلية.“ (6) Ibn Qudama beschreibt Fiqh in derselben Tradition als Kenntnis praktischer aḥkām aufgrund detaillierter Beweise (adilla tafsiliyya) (7). Usul al-Fiqh (fachlich): Al-Juwayni:„أصول الفقه: أدلة الفقه الإجمالية، وكيفية الاستفادة منها، وحال المستفيد.“„Usul al-Fiqh: die allgemeinen Beweise des Fiqh, die Art und Weise, wie man Nutzen aus ihnen zieht, und der Zustand dessen, der (daraus) Nutzen zieht (der Mujtahid).“ (8) Al-Ghazali (weit verbreitete Fassung):„معرفة أدلة الفقه إجمالاً وكيفية الاستفادة منها وحال المستفيد.“ (5) Al-Amidi wiederholt dies nahezu wörtlich (6); ash-Shawkani schließt sich in seinem Standardwerk Irshad al-Fuhul an (9). Anmerkung: Fiqh hat als Gegenstand „aḥkām ʿamaliyya“ (praktische Rechtsurteile wie Pflicht, Verbot, Empfehlung, Erlaubnis, Unerwünschtheit) und stützt sich dabei auf detaillierte Belege (Qur’an-Verse, Hadithe, Konsensnachweise, Analogie in konkreten Fällen) (5)(6)(7). Usul al-Fiqh ist Methodologie: Es behandelt Beweisarten (adilla), Sprachprinzipien (z. B. allgemeine und besondere Ausdrücke, Befehls- und Verbotsform, implizite Hinweise), Ijtihad-Regeln und Qualifikation des Rechtsableitenden (mujtahid) (8)(9).   3) Der Unterschied in der Sache (mit Beispielen) Kurzformel: Fiqh ist Ergebnislehre (die fertigen Urteile: z. B. „Das Pflichtgebet ist Pflicht.“). Usul al-Fiqh ist Wege-/Methodenlehre (wie man aus Belegen zu diesem Urteil gelangt). (8)(9) Beispiel A – Die Befehlsform (al-amr): Grundsatz: „الأمر للوجوب ما لم تصرفه قرينة“ – „Die Befehlsform indiziert Verbindlichkeit (Wujud), sofern keine gegenteilige Kontextanzeige (qarina) vorliegt.“ (10)(9) Fall: „Aqimu-s-salat“ – „Verrichtet das Gebet“ (Q 2:43 u. ö.). Fiqh sagt hier: Pflicht. Usul begründet dies aus der Sprachbedeutung des Befehls und der Abwesenheit einer entlastenden qarina (10)(9). Gegenbeispiel: „Fa-idha halaltum fastadu“ – „Wenn ihr aus dem Ihram ausgetreten seid, dann jagt!“ (Q 5:2). Die Befehlsform steht hier – aufgrund des Kontextes – nicht für Pflicht, sondern für Erlaubnis (ibaha). Das Usul-Prinzip erklärt die Abweichung (10)(9). Beispiel B – Allgemeines und Besonderes (ʿamm/khass): Ein allgemeiner Wortlaut (ʿamm) schließt alles unter seinen Begriff ein, bis ihn ein besonderer Beleg (khass) einschränkt. Fiqh-Ergebnis: Anwendungsreichweite einer Norm. Usul-Begründung: Sprachregel und Vorrang der Spezifizierung bei Kollision (11)(8)(9). Beispiel C – Verbindlichkeit des Befehls und ihre Grade: Usul klärt, wann ein Befehl sofortig (fawr) oder aufschiebbar (tarakhi) ist, und wie Wiederholung (takrar) zu beurteilen ist; Fiqh setzt es im Urteil um (z. B. einmalige Pflicht vs. wiederkehrende Pflicht) (10)(9)(12). Beispiel D – Qualifikation des Rechtsableitenden (mujtahid): Usul definiert Bedingungen des ijtihad (z. B. Beherrschung der Belege, Sprache, Abwägungsregeln), und Fiqh ist das Resultat dieses ijtihad (8)(9).   4) Ergebnis Fiqh und Usul al-Fiqh sind komplementäre Disziplinen: Usul liefert Wurzeln, Prinzipien und Methodik, Fiqh liefert Äste, Früchte und Urteile. Wer Fiqh studiert ohne Usul, kennt Ergebnisse ohne Begründungsweg; wer Usul studiert ohne Fiqh, kennt Wege ohne Ernte (8)(9). – Und Allah weiß es am besten. Scheich Abu Mikail el-Kamili Quellenverweise (1) Ibn Faris, Maqayis al-Lugha, Wurzel „f-q-h“; Ibn Manzur, Lisan al-Arab, Eintrag „fiqh“.(2) Al-Qur’an al-Karim, Q 9:122; Q 63:7; ferner Q 7:179; Q 59:13 (Belege für „la yafqahun“).(3) Ibn Faris, Maqayis al-Lugha, Wurzel „a-s-l“; Murtada az-Zabidi, Taj al-Arus, Eintrag „asl“.(4) al-Jurjani, at-Taʿrifat, Stichwort „asl“, „usul“, „fiqh“.(5) al-Ghazali, al-Mustasfa min ʿIlm al-Usul (Einleitung/Anfang), Def. von „Fiqh“ und „Usul al-Fiqh“.(6) al-Amidi, al-Ihkam fi Usul al-Ahkam (Muqaddima, Bāb al-taʿarifat), Def. von „Fiqh“ und „Usul al-Fiqh“.(7) Ibn Qudama, Rawdat an-Nadhir wa Junnat al-Munazir (Muqaddima), Aufbau und Gegenstand des Fiqh.(8) al-Juwayni, al-Burhan fi Usul al-Fiqh (Muqaddima), klassische Def. „Adillat al-fiqh al-ijmaliyya…“.(9) ash-Shawkani, Irshad al-Fuhul ila Tahqiq al-Haqq min ʿIlm al-Usul (Anfangskapitel), zu Def., Befehlsform und Methodik.(10) al-Ghazali, al-Mustasfa, Kitab al-Amr wa-n-Nahy („al-amr li-l-wujub ma lam taʿrid-hu qarina“); al-Amidi, al-Ihkam, Bāb al-Amr wa-n-Nahy.(11) al-Juwayni, al-Burhan, Abhandlungen zu ʿAmm/Khass; al-Amidi, al-Ihkam; Ibn Qudama, Rawdat an-Nadhir.(12) as-Subki, Jamʿ al-Jawamiʿ mit al-Mahalli’s Sharh und al-ʿAdhruʿi’s Hashiya, Abschnitte zu Amr (fawr/tarakhi, takrar).

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Ist der Hund unrein im Islam?

Fatwa Nr. 1 Frage:Ist das Wesen des Hundes (ʿAin al-Kalb) unrein oder nicht? Antwort:Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen darüber, ob das Wesen des Hundes unrein ist oder nicht. Die Schafiʿiten, die Hanbaliten und Muhammad ibn al-Hasan von den Hanafiten vertreten die Meinung, dass das Wesen des Hundes unrein ist (1). Imam as-Sarachsī sagte: „Die richtige Meinung in unserer Rechtsschule ist, dass das Wesen des Hundes unrein ist, und darauf weist auch Muhammad (ibn al-Hasan) in seinem Buch hin, indem er sagt: ‚Das Aas (eines Tieres) ist nicht unreiner als der Hund und das Schwein.‘“ (2) Imam an-Nawawī sagte: „Wisse, dass es bei uns (den Schafiʿiten) keinen Unterschied zwischen dem Ablecken des Hundes und anderen Teilen seines Körpers gibt. Wenn sein Urin, Kot, Blut, Schweiß, Haar, Speichel oder irgendein Teil seines Körpers eine reine Sache in nassem Zustand berührt, muss es siebenmal gewaschen werden, davon einmal mit Erde.“ (3) Die Hanafiten (nach Abu Hanifa) und die Mālikiten vertreten die Ansicht, dass das Wesen des Hundes nicht unrein ist. Im Buch ad-Durr al-Mukhtār heißt es: „Wisse, dass der Hund nach der Ansicht des Imams (Abu Hanifa) nicht unrein ist, und darauf beruht die Rechtsmeinung.“ Ibn ʿĀbidīn sagte: „Dies ist die richtige und der Wahrheit am nächsten kommende Ansicht.“ (4) Diese Meinung wurde auch von al-Kāsānī in Badāʾiʿ as-Sanāʾiʿ als korrekt bestätigt. (5) Die Mālikiten sagen, dass der Hund rein ist, weil die grundsätzliche Regel für Dinge die Reinheit ist. Außerdem ist der Hund ein lebendiges Wesen, und das Leben widerspricht der Unreinheit, wie bei allen anderen Tieren. Ebenso gelten sein Schweiß, seine Tränen, sein Nasenschleim und sein Speichel als rein, solange der Speichel nicht aus dem Magen kommt. Wenn er jedoch aus dem Magen stammt, ist er unrein. Ein Zeichen dafür ist, dass er gelblich und übelriechend ist. Das Waschen eines Gefäßes nach dem Ablecken durch einen Hund ist lediglich eine gottesdienstliche Vorschrift (Taʿabbud). (6) Wir sind der Ansicht, dass das Wesen des Hundes nicht unrein ist, jedoch sein Speichel und das, was aus ihm austritt, als unrein gelten – und Allah weiß es am besten. Scheich Abu Mikail el-Kamili Quellenverweise: (1) al-Mabsūt (1/48), al-Bahr ar-Rāʾiq (1/106), al-Muhadhdhab (1/47), al-Majmūʿ (2/523), al-Umm (7/192), Mughnī al-Muhtāj (1/212), al-Hāwī al-Kabīr (1/303), Schah Muslim (3/153), al-Insāf (1/310), al-Kāfī (1/14), al-Mughnī (1/73). (2) al-Mabsūt (1/48), al-ʿInāyah (1/127). (3) Schah Sahīh Muslim (3/185). (4) Hāschiyat Ibn ʿĀbidīn ʿala ad-Durr al-Mukhtār (1/362). (5) Badāʾiʿ as-Sanāʾiʿ (1/228). (6) al-Kāfī von Ibn ʿAbd al-Barr (1/18), as-Scharh as-Saghīr mit Bulghat as-Sālik (1/31), al-Majmūʿ (2/523).

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Was ist eine Fatwa?

Einleitung Das Wort „Fatwa“ stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Rechtsgutachten“. Im islamischen Kontext bezeichnet eine Fatwa die Antwort auf eine religiöse oder rechtliche Frage, die von einem qualifizierten islamischen Gelehrten, dem sogenannten Mufti, erteilt wird. Diese Rechtsgutachten spielen eine wichtige Rolle in der islamischen Rechtsprechung und helfen Gläubigen, religiöse und alltägliche Fragen zu klären. In diesem Beitrag werden wir die Definition, die Erteilung und die Bedeutung von Fatwas im öffentlichen Diskurs detailliert untersuchen. Definition und Bedeutung der Fatwa Sprachlich (لغة): Das Wort „Fatwa“ (فتوى) stammt aus der arabischen Wurzel „فتى“ (fata), was „erklären“ oder „erhellen“ bedeutet. Die verschiedenen Formen des Wortes und deren Bedeutungen umfassen: الإفتاء (Al-Iftaa): Das Erklären oder das Lösen einer problematischen Angelegenheit. الفتوى (Al-Fatwa): Die Antwort eines Gelehrten auf eine religiöse oder rechtliche Frage. Plural: فتاوى (Fatawa). الفُتيا (Al-Futya): Klärung von unklaren rechtlichen Angelegenheiten, auch eine Ableitung von الإفتاء. الاستفتاء (Al-Istiftaa): Das Stellen einer Frage, um eine rechtliche oder religiöse Auskunft zu erhalten. Beispiele aus dem Koran: „يَا أَيُّهَا الْمَلَأُ أَفْتُونِي فِي رُؤْيَايَ“ (Sure Yusuf 12:43): „O ihr Vornehmen, gebt mir Auskunft über meinen Traum.“ „وَلَا تَسْتَفْتِ فِيهِمْ مِنْهُمْ أَحَدًا“ (Sure Al-Kahf 18:22): „Und befrage niemanden von ihnen darüber.“ Terminologisch (اصطلاحا): In der islamischen Jurisprudenz bedeutet eine Fatwa eine juristische Stellungnahme oder ein Rechtsgutachten, das von einem qualifizierten islamischen Gelehrten (Mufti) auf der Grundlage der Scharia (islamisches Gesetz) erteilt wird. Diese Definition umfasst mehrere wichtige Aspekte: Rechtsgutachten: Eine Fatwa ist eine fundierte juristische Meinung, die auf den primären Quellen des Islam (Koran und Sunna) basiert. Nicht bindend: Im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil ist eine Fatwa nicht zwingend verbindlich, sondern dient als beratende Empfehlung. Spezifische Fragen: Eine Fatwa wird zu speziellen Fragen des Glaubens und des alltäglichen Lebens erteilt, die für Gläubige unklar sind. Wichtige Begriffe und ihre Bedeutungen: Mufti (مفتي): Ein islamischer Rechtsgelehrter, der befähigt ist, Fatwas zu erlassen. Der Mufti muss umfassende Kenntnisse der islamischen Rechtslehre (Fiqh) und der Methodik der Rechtsfindung (Ijtihad) besitzen. Scharia (شريعة): Das islamische Gesetz, das auf den primären Quellen des Islam, dem Koran und der Sunna, basiert. Es umfasst alle Aspekte des Lebens eines Muslims, einschließlich Glaubenslehren, Anbetung, Moral und Gesetzgebung.   Wer erteilt eine Fatwa? Eine Fatwa wird von einem Mufti erteilt, der über umfassende Kenntnisse des islamischen Rechts verfügt. Ein Mufti muss nicht nur den Koran und die Sunna beherrschen, sondern auch in der Lage sein, durch Analogieschlüsse (Qiyas) und unabhängiges Rechtsdenken (Ijtihad) zu fundierten Urteilen zu gelangen. Voraussetzungen für einen Mufti: Ein Mufti muss eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, um qualifiziert zu sein, Fatwas zu erteilen: Fundierte Kenntnisse des islamischen Rechts (Fiqh): Ein tiefes Verständnis der islamischen Rechtslehre ist unerlässlich. Beherrschung der Methodik der Beweisführung: Die Fähigkeit, juristische Entscheidungen durch unabhängiges Rechtsdenken (Ijtihad) und Analogieschlüsse (Qiyas) zu treffen. Hoher moralischer und ethischer Standard: Ein tadelloser Charakter und bekannte Frömmigkeit sind erforderlich. Kenntnis des Koran und der Sunna: Der Mufti muss die primären Quellen des islamischen Rechts, den Koran und die Sunna, beherrschen. Verständnis der arabischen Sprache: Die Fähigkeit, die islamischen Texte im Original zu lesen und zu verstehen. Erfahrung und Ausbildung: Der Mufti sollte formelle Studien an anerkannten islamischen Institutionen abgeschlossen haben oder eine gleichwertige Ausbildung durch renommierte Gelehrte erhalten haben. Erfahrung und Wissen über aktuelle gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen: Der Mufti muss in der Lage sein, zeitgenössische Fragen und Probleme zu verstehen und darauf einzugehen. Ein Mufti darf beim Erstellen einer Fatwa zu einem Thema, über das es Meinungsverschiedenheiten gibt, nicht einfach die Meinung auswählen, die ihm am besten gefällt, ohne gründlich zu forschen. Stattdessen sollte er die fundierteste und überzeugendste bzw. die stärkste Meinung in seinen Augen, nach der Forschung, wählen. Gelehrte wie Abû Ishaq el-Maruzi und Ibn el-Qayyim verurteilten jene Muftis, die blind den Bestimmungen anderer folgen. Ein Mufti muss immer das bevorzugen, was er als das Urteil Allahs ansieht. Wer das Urteil Allahs ignoriert und den einfacheren Weg wählt, missachtet die Religion.   Klassifizierung von Fatwas Fatwas (eigentlich im Plural: Fatawa) können in verschiedene Kategorien unterteilt werden, je nachdem, auf welchem Aspekt des Lebens sie sich beziehen: Glaubensfragen: Beziehen sich auf Grundsätze des Glaubens, wie den Glauben an Gott, Engel, Offenbarungsbücher, Propheten und den Jüngsten Tag. Anbetungshandlungen: Regeln für Gebet (Salah), Fasten (Sawm), Almosen (Zakah) und Pilgerfahrt (Hadsch). Gesellschaftliche Fragen: Betreffen die muslimische Gemeinschaft als Ganzes und können politische und wirtschaftliche Themen einschließen. Individuelle Fragen: Spezifische Fragen, die einzelne Gläubige betreffen und je nach Zeit, Ort, Personen und Umständen variieren können. Eine andere Aufteilung wäre: Fatwas zu traditionellen und neuartigen Fragen: Traditionelle Fatwas: Urteile zu bereits bestehenden rechtlichen Präzedenzfällen, die auf den Quellen der Jurisprudenz basieren. Moderne Fatwas: Urteile zu neuen und bisher unerforschten Vorfällen, die eine sorgfältige Prüfung und Anpassung an die islamischen Rechtsvorschriften erfordern. Fatwas basierend auf dem Umfang: Kurze Fatwas: Diese beschränken sich darauf, das vorherrschende Urteil zu klären, mit oder ohne Beweismittel. Ausführliche Fatwas: Diese sind forschungsbasiert und erläutern das Urteil unter Angabe der Meinungen verschiedener Gelehrter und der zugrunde liegenden Beweise. Fatwas zu ethischen und moralischen Fragen: Ethik und Verhalten: Regeln und Richtlinien zu ethischem Verhalten und moralischen Fragen im sozialen und individuellen Kontext. Die sich dann wiederum in viele weitere Unterkategorien aufteilen. Prozess der Fatwa-Erstellung Der Prozess der Erstellung einer Fatwa ist streng geregelt und umfasst mehrere Stufen, um sicherzustellen, dass das erteilte Rechtsgutachten fundiert und relevant ist. Hier sind die detaillierten Schritte des Prozesses: Visualisierung des Problems (Taswir): Vollständiges Verständnis der Frage des Anfragenden. Der Mufti muss die Frage vollständig erfassen, indem er den Anfragenden befragt und die relevanten Umstände berücksichtigt. Adaptation (Takyif): Zuordnung der Frage zur passenden Kategorie des islamischen Rechts. Dieser Schritt beinhaltet die Klassifizierung der Frage unter dem entsprechenden Bereich der Jurisprudenz und ihren Unterkategorien. Rechtsfindung (Hukm Schara’i): Ableitung des Urteils aus den primären Quellen (Koran und Sunna) oder durch Analogieschluss (Qiyas) und unabhängiges Rechtsdenken (Ijtihad). Der Mufti verwendet seine Kenntnisse der Scharia, um ein fundiertes Urteil zu formulieren. Ausstellung des Rechtsgutachtens (Ifta): Anwendung des erarbeiteten Urteils auf die reale Situation des Anfragenden. Der Mufti muss sicherstellen, dass die Fatwa nicht gegen die Ziele (Maqasid) der islamischen Gesetzgebung verstößt oder einer der

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